Die Klägerin, die mit ihrer Familie in einem Eigenheim in Gehrden lebt, ist darüber hinaus Eigentümerin mehrerer Immobilien in Leipzig. Nach Auffassung der Stadt Gehrden ist die Inanspruchnahme von Wohngeld rechtsmissbräuchlich, weil die Klägerin über beträchtliches Vermögen in Form von Immobilienbesitz verfüge, das sie einzusetzen habe.
Die Klägerin macht geltend, die Immobilien seien alle hoch belastet. Angesichts der Kreditbelastungen habe sich ihr Vermögen durch die Zukäufe weiterer Immobilien sogar ins Minus entwickelt.
Sitzungssaal 4, Beginn der Verhandlungen um 10.30 Uhr
Aktenzeichen: 3 A 4686/05 und 3 A 2555/06