Das Niedersächsische Justizministerium hat in Zusammenarbeit mit Konsens e.V. – Verein zur Förderung der Mediation in Niedersachsen – am 1. März 2002 damit begonnen, das von der Klosterkammer geförderte Modellprojekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" umzusetzen.
Im Rahmen dieses Projekts wird Parteien und Anwälten eines gerichtlichen Verfahrens durch die Justiz neben der richterlichen Streitentscheidung und dem richterlichen Vergleich eine dritte Möglichkeit der Beilegung des zur Rede stehenden Konflikts angeboten: die Einigung der Parteien auf eine abschließende und nachhaltige Lösung des Konflikts im Rahmen einer Mediation unter Mitwirkung eines für diese Aufgabe besonders ausgebildeten Richters, der keine Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des anhängigen Rechtsstreits hat.
Mediation hat sich als besonders geeignete Form der bestehenden außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren erwiesen. Ein speziell ausgebildeter neutraler Vermittler ohne Entscheidungskompetenz – der Mediator/die Mediatorin - unterstützt die Streitparteien dabei, eine eigenständige und einvernehmliche Lösung ihres Problems zu erarbeiten. Hierbei bietet der Mediator oder die Mediatorin den Streitenden eine besondere Verfahrensstruktur an, die über die Fragestellung "Wie ist die Rechtslage?" hinführt zu weiteren aus Sicht der Parteien - je nach Einzelfall - wesentlichen Gesichtspunkten wie z.B. Zeitdauer eines streitigen gerichtlichen Verfahrens und dessen Kosten, Zeit und Energieeinsatz, die ein Rechtstreit auch den Parteien abverlangt, Bewahrung von gewachsenen Beziehungen und anderen vielfältigen und vom einzelnem Konflikt abhängigen aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen. Der Mediator/die Mediatorin unterstützt die Parteien zusammen mit den Rechtsanwälten im Rahmen dieser Verfahrensstruktur unter Anwendung seines/ihres im Rahmen seiner/ihrer Ausbildung erworbenen Wissens und mit Hilfe seiner/ihrer Art der Gesprächsführung bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen. Er/sie sorgt dafür, dass alle aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt werden und hilft ihnen, festgefahrene Situationen zu überwinden.
Konflikte können durch Mediation oftmals zur höheren Zufriedenheit der Parteien gelöst werden als durch ein Gerichtsverfahren. Das verspricht eine Entlastung der Gerichte. Die Durchführung eines streitigen Verfahrens wird überflüssig. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die einvernehmlich gefundene Vereinbarung seltener der Vollstreckung bedarf.
Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwälten wird erweitert – sei es, dass sie Mediation neben der Beratungs- und Verhandlungstätigkeit einerseits und der Prozessvertretung andererseits selbst anbieten, sei es, dass sie ihre Parteien im Rahmen von Mediationsverfahren vertreten.
Das in Niedersachsen begonnene Projekt "Gerichtsnahe Mediation" ist in seiner Größenordnung bundesweit einmalig. An sechs niedersächsischen Gerichten, nämlich den Amtsgerichten Oldenburg und Hildesheim, den Landgerichten Hannover und Göttingen sowie am Sozial- und am Verwaltungsgericht Hannover, werden drei Jahre lang Chancen und Grenzen der Vermittlung von streitenden Parteien ausgelotet. Die Ergebnisse werden durch eine Begleitforschung u.a. mit Fragen nach der Parteien- und Anwaltszufriedenheit mit dem Mediationsverfahren erfasst und ausgewertet.
Anknüpfend an § 278 Abs. 5 Satz 2 und 3 ZPO wird den Parteien in geeigneten Fällen noch nach Klageerhebung die Möglichkeit geboten werden, ihren Konflikt mit Hilfe eines Mediators/einer Mediatorin einvernehmlich zu lösen. An den genannten sechs Gerichten wurden jeweils zwei, am Landgericht Hannover drei Richter/innen zu Mediatoren/innen ausgebildet.
Neben Richtermediatoren sollen auch Rechtsanwälte als Mediatoren zum Einsatz kommen. Die übrigen interessierten Richter der Modellgerichte wurden durch entsprechende Schulung zu sogenannten Türöffnern (Fallmanager) qualifiziert. Sie haben die wichtige Aufgabe, mediationsgeeignete Fälle zu erkennen, die Parteien und ihre Anwälte über Mediation und das vor Ort bestehende Angebot von Mediation zu informieren und ihnen die gerichtsnahe Mediation vorzuschlagen. Die Initiative zur Mediation kann auch von den Parteien selbst bzw. ihren Rechtsanwälten ausgehen. Im Verlauf des Projekts wird erwogen werden, Mediation auch vorprozessual anzubieten.
Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation - die vertraulich ist und deshalb eine öffentliche Verhandlung wie im Gerichtsverfahren nicht kennt - erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung, mit der die Parteien ihren Konflikt einvernehmlich beilegen. Das gerichtliche Verfahren wird dann beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder - je nach dem, was sie vereinbart haben - die Klage zurückgenommen wird. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter weitergeführt.
Die Parteien und ihre Rechtsanwälte können frei entscheiden, ob sie die ihnen gebotene Möglichkeit der gerichtsnahen Mediation und die damit gegebene Chance, ihren Konflikt mit Unterstützung eines Mediators/einer Mediatorin eigenverantwortlich, umfassend und zukunftsgerichtet zu lösen, nutzen oder das gerichtlichen Verfahren fortsetzen. Das Mediationsverfahren kann und soll die rechtsprechende und vergleichende Tätigkeit der Gerichte nicht ersetzen. Die guten Erfahrungen insbesondere in den Niederlanden, wo seit September 1999 ein landesweites vergleichbares Projekt "Mediation neben Rechtsprechung" durchgeführt wird und erste Ergebnisse bereits vorliegen, lassen jedoch erwarten, dass gerichtsnahe Mediation eine wertvolle Ergänzung des bestehenden gerichtlichen Konfliktlösungsangebots wird. Ob und unter welchen Bedingungen sich diese Erwartung erfüllt, soll der von wissenschaftlicher Forschung begleitete Modellversuch erweisen.
Das Projekt legt großen Wert auf die Kooperation mit der Rechtsanwaltschaft. Mediation gewinnt als neues Betätigungsfeld auch für Rechtsanwälte zunehmend an Bedeutung. In Anerkennung dieses Umstands ist Mediation als Möglichkeit der Konfliktlösung jedoch in der Bevölkerung noch viel zu wenig bekannt. Eines der Ziele des Projekts ist es deshalb, die Bekanntheit und Akzeptanz von Mediation sowohl in der Gesellschaft als auch an den Gerichten zu erhöhen und das Mediationsverfahren als Alternative zum gerichtlichen Verfahren zu stärken. Es ist naheliegend, dass dies nicht nur im Interesse der Justiz sondern auch und gerade im Interesse der Rechtsanwaltschaft ist. Wenn Parteien Mediation nachsuchen, werden es zuallererst Anwälte sein, die diese Nachfrage mit einem Mediationsangebot befriedigen können.
Das Projekt hat am 1. September 2002 mit der Praxisphase begonnen und wurde am 28. Februar 2005 beendet.