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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht?

Die 3. Kammer verhandelt am 28.03.2006 ab 10.15 Uhr drei gegen den NDR gerichtete Verfahren, in denen Kläger die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht begehren


In dem Verfahren 3 A 7138/05 (Beginn: 10.15 Uhr) war der Kläger, der über eine geringe Witwerrente verfügt, bis zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen (die Änderungen traten zum 01.04.2005 in Kraft) aufgrund seines geringen Einkommens von der Rundfunkgebührenpflicht befreit gewesen. Der NDR vertritt die Auffassung, der Kläger falle nicht unter die neu geregelten Fallgruppen und sei auch nicht als Härtefall zu befreien.

In dem Verfahren 3 A 2454/05 (Beginn: 11.00 Uhr) begehrt der Kläger als Wehrdienstleistender von der Gebührenpflicht befreit zu werden. Der NDR lehnt auch hier eine Befreiung unter Berufung auf die geänderte Rechtslage ab.

In dem Verfahren 3 A 7119/05 (Beginn: 11.30 Uhr) wendet sich die Klägerin dagegen, dass der NDR eine für die Vergangenheit gewährte Befreiung aufgehoben hat. Anlässlich eines weiteren Befreiungsantrages verlangte der NDR von der Klägerin die Vorlage von Bescheiden über die Gewährung von Sozialleistungen für die schon gewährte Befreiung. Die Klägerin bemühte sich daraufhin erfolglos beim Sozialamt um Übersendung eines solchen Bescheides und teilte dies dem NDR mit. Daraufhin nahm der NDR die gewährte Gebührenbefreiung zurück. Die Klägerin hält diesen Bescheid für rechtswidrig.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

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