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Referendarausbildung

Beim Verwaltungsgericht Hannover werden nach Maßgabe der §§ 7 Abs. 1 Nr. 5 d NJAG, 29 Abs. 1 Nr. 2 b NJAVO Referendarinnen und Referendare in der Wahlstation ausgebildet. An einem Ausbildungsplatz interessierte Referendarinnen und Referendare werden gebeten, in ihrem an die Behördenleitung adressierten Bewerbungsschreiben mindestens anzugeben:

• vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

• Aktenzeichen des ihre Ausbildung leitenden Oberlandesgerichts

• gewünschter Ausbildungszeitraum


Bei Bewerbungen von Referendarinnen und Referendaren aus anderen Bundesländern (§ 27 Abs. 3 NJAVO) ist zusätzlich eine Zustimmungserklärung der ausbildenden Behörde beizufügen.


Ein für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG erforderliches Praktikum kann bei den Verwaltungsgerichten leider nicht absolviert werden.


Bei Fragen zur Referendarausbildung wenden Sie sich bitte an:

Richter am Verwaltungsgericht Peters

Telefon: 0511 89750-321


Bewerbungen richten Sie bitte per E-Mail an:

vgh-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

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