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Verwaltungsgericht verhandelt über Lizenzentzug für Radio „Leinehertz“

Zeugenvernehmung vorgesehen


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat Verhandlungstermin in Sachen „Leinehertz“ auf den 30.4.2019 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums anberaumt.

Verhandelt werden die Klage und ein Eilantrag. In den Verfahren wendet sich die „106,5 Rundfunkgesellschaft gGmbH“ gegen den Widerruf der Zulassung zur Veranstaltung von Bürgerrundfunk durch einen Bescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vom 22.3.2019 mit sofortiger Wirkung sowie den Widerruf des vorläufigen Zuwendungsbescheides zu ihrer institutionellen Förderung im Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1.4.2019. Zu beiden Anordnungen hat die NLM die sofortige Vollziehung angeordnet.

Das Gericht hatte im Wege von Zwischenentscheidungen die aufschiebende Wirkung der Klage zuletzt bis zum Verhandlungstag angeordnet, um den Sachverhalt aufklären zu können. Die Klägerin hatte nach Ergehen des Widerrufsbescheides Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Hannover hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Klägerin angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat den vom Amtsgericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter beigeladen.

Die Aufsichtsbehörde begründet ihre Entscheidung damit, dass der Geschäftsführer der Klägerin nicht mehr die Gewähr dafür biete, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 NMedienG), weil Mängel in Buchhaltung, Belegführung sowie Haushaltsführung bestünden. Die Klägerin habe den Geschäftsführer auch nicht abberufen. Unabhängig von der Person des Geschäftsführers erscheine ein dauerhafter Betrieb des Bürgerrundfunks organisatorisch und finanziell nicht mehr gewährleistet (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NMedienG). Aufgrund fehlender ordnungsgemäßer Belege für die Haushaltsjahre 2016-2018 komme eine Rückforderung in Höhe von ca. 35.700 € auf die Klägerin zu. Es bestünden erhebliche Mängel in der Organisation der Klägerin. Die für 2019 vorläufig gewährte Zuwendung in Höhe von 281.300 € sei zu widerrufen, weil die Klägerin u.a. nicht in der Lage sei, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Das Gericht hat zwischenzeitlich Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beigezogen und zum Termin eine Zeugin geladen. Sofern die Beteiligten noch außergerichtliche Lösungswege finden, wird der Termin kurzfristig aufgehoben werden. Nach gegenwärtigem Sachstand wird der Termin stattfinden.

Az: 7 A 1589/19 (Klage) und 7 B 1591/19 (Eilverfahren)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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