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Streit um städtebauliche Verträge in Pattensen erneut vor Gericht

15. Kammer des Gerichts verhandelt am 09.03.2017 drei Verfahren eines Erschließungsträgers gegen die Stadt Pattensen.


Die Klägerin, eine überregional tätige Erschließungsträgerin, sollte die Erschließung für ein neues Wohngebiet mit 400-450 Wohneinheiten im Norden von Pattensen vornehmen. Das Bauprojekt sollte auf der Grundlage eines im Jahre 2006 geschlossenen städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages in drei Bauabschnitten bis zum Jahr 2020 verwirklicht werden. Wegen der Abwicklung dieser beiden Verträge führen die Beteiligten seit dem Jahre 2009 verschiedene, zum Teil bereits abgeschlossene Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

In den Verfahren, die am 09.03.2017 verhandelt werden, begehrt die Klägerin von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von ca. 31.000 € (Az.: 15 A 1721/17), Wertausgleich für einen Grundstückstausch in Höhe von ca. 180.000 €, die Erstattung von Bürgschaftskosten in Höhe von ca. 116.500 € (Az.: 15 A 186/15), die Erstattung von Kosten für die Herstellung von Regenwasseranschlüssen in Höhe von ca. 19.000 €, die Zahlung von ca. 90.000 € für Kanalbaukosten sowie die Feststellung eines Verzugsschadens (Az.: 15 A 2077/15).

Beginn der Sitzung um 10.00 Uhr in Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2017

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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