Artikel-Informationen
erstellt am:
11.10.2016
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
In der Straße besteht bereits eine Tempo-30-Zonen-Regelung. Bis 2015 war auf einer Straßenseite das blaue Richtzeichen 315 („Parken auf Gehwegen“ in Gestalt des „halbhüftigen Parkens“ = 2 Räder auf der Fahrbahn, 2 Räder auf dem Gehweg) aufgestellt. Sodann wurden die Verkehrszeichen von der Behörde entfernt. Seither müssen die Fahrzeuge ausschließlich am rechten Fahrbahnrand parken (§ 12 Abs. 4 StVO). Der Kläger bewohnt ein Hinterliegergrundstück und sieht sich bei der Ausfahrt von seinem Grundstück auf die Straße durch die nun tiefer in der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge sowie die nach seinen Angaben hierdurch entstehende Sichtbehinderung gefährdet. Auch ein Begegnungsverkehr auf der Fahrbahn sei wegen der entstandenen Verengung nicht mehr möglich.
Beginn der Verhandlung um 10.00 Uhr in Saal 4. Es ist noch offen, ob die Kammer unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung eine Ortsbesichtigung vornimmt.
Aktenzeichen: 7 A 2147/16
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erstellt am:
11.10.2016
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400