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Streit um die Erweiterung eines Schweinemastbetriebes in Stuhr

4. Kammer verhandelt über Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung


Der Kläger wendet sich gegen die dem beigeladenen Landwirt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinemastbetriebs von 1.180 Mastschweinen auf insgesamt 2.750 Mastschweine im Außenbereich der Gemeinde Stuhr-Seckenhausen, weil er die sich infolge der Erweiterung ergebende Geruchsbelastung auf seinem Grundstück für zu stark hält. Auf seinem südöstlich der Hofstelle im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gelegenen Grundstück befinden sich ein Wohnhaus und ein Büro. Ausweislich einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden - unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorbelastungen durch den landwirtschaftlichen Betrieb des Beigeladenen und weiterer Nachbarbetriebe - auf der Grundlage der Berechnungen der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) auf dem Grundstück des Klägers die auf einem Grundstück im Dorfgebiet an der Grenze zum Außenbereich zulässigen Geruchsimmissionen nicht überschritten. Der Kläger hält allerdings die Berechnungen des Gutachters für fehlerhaft, weil nicht sämtliche genehmigten Tierbestandszahlen der Nachbarbetriebe berücksichtigt worden seien. Zudem ist er der Auffassung, dass ihm gegenüber die Werte der GIRL für ein Wohngebiet einzuhalten seien.

Termin vor Ort, 4. April 2017, 10:00 Uhr, Kälberstraße 2, 28816 Stuhr

Aktenzeichen: 4 A 12981/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2017

Ansprechpartner/in:
Sven-Marcus Süllow

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-328

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