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PATTENSEN: VERDICHTUNG DER SIEDLUNGSBEBAUUNG IM BEREICH DROSTEI VS. DENKMALSCHUTZRECHT

ACHTUNG: KORREKTUR: ORTSTERMIN DER 4. KAMMER AM 23. OKTOBER 2018


Die 4. Kammer verhandelt vor Ort die Klage des Klägers, ihm für die Errichtung eines Einfamilienhauses einen Bauvorbescheid zu erteilen.

Das Vorhabengrundstück liegt im Bereich des seit 1989 gelisteten Kulturdenkmals „Niederungsburg Koldingen“. In diesem Bereich existieren bereits mehrere Wohnhäuser.

Die Region Hannover lehnte die Erteilung des Bauvorbescheides nach Beteiligung der Denkmalschutzbehörde ab, da es zu einer Überbauung des westlichen Wallbereichs der Burg Koldingen komme. Zwar seien keine Gebäudeteile der Burg mehr erhalten, das ehemalige Burgareal zeichne sich aber durch einen ca. vier bis fünf Meter hohen Wall als umwehrter Burghügel in der Leineniederung aus. Zudem befürchtet sie die (Teil-)Zerstörung im Boden erhaltener Funde und Befunde.

Der Kläger trägt vor, dass das Baudenkmal weder bekannt noch erkennbar sei. Der Burghügel unterscheide sich nicht von jeder anderen natürlichen Höhenveränderung. Anders als die bereits vorhandene Bebauung befinde sich sein Vorhaben außerdem nur im Randbereich des Hügels. Grabungen zur bodenkundlichen Erforschung seien bisher nicht erfolgt und auch nicht zu erwarten

Ort: Drostei 5/A, Pattensen

Uhrzeit: 14.15 Uhr

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
22.10.2018

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