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Muss wegen Vorteilsnahme verurteilter früherer Beamter Millionenbetrag an Dienstherrn zahlen?

Land Niedersachsen verlangt Schadensersatz und Herausgabe der erlangten Vermögensvorteile


1.284.133,79 Euro fordert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit zwei Leistungsbescheiden von einem früheren Mitarbeiter. Der Kläger war während seiner aktiven Dienstzeit für die Vergabe von Aufträgen an Garten- und Landschaftsbauunternehmen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen an Bundesautobahnen zuständig. Nachdem er seinen aktiven Dienst beendet hatte, entstand der Verdacht der Vorteilsnahme. Vom Landgericht Hildesheim wurde der Kläger zwischenzeitlich wegen Bestechlichkeit in einer Reihe von Fällen strafrechtlich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, was von Gesetzes wegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach sich zog.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geht in den angefochtenen Bescheiden davon aus, dass der Kläger - um sich für die Zuwendungen eines Gartenbauunternehmens erkenntlich zu zeigen - an dieses Unternehmen unnötige oder überteuerte Aufträge vergab. Entsprechend fordert die Behörde Schadenersatz. Außerdem verlangt die Behörde die Herausgabe der aufgrund der Bestechlichkeit erlangten Vorteile vom Kläger.

Beginn: Mittwoch, 29. März 2017, 9:30 Uhr in Saal 3

Az. 13 A 171/14 und 13 A 3895/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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