Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2017
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400
Die bereits vor einiger Zeit angekündigte Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen die Landeshauptstadt Hannover wegen der Nichteinhaltung des Grenzwertes für Stickoxide ist gestern bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingegangen (Az. 4 A 11790/17). Die Klage zielt auf die Verpflichtung der Stadt, ihren Luftreinhalteplan so abzuändern bzw. zu ergänzen, dass eine Einhaltung des europarechtlich vorgegebenen Grenzwertes kurzfristig sichergestellt werden kann. Dazu schlägt der Kläger in seiner Klageschrift ein Bündel von Maßnahmen vor; eine davon ist die Verhängung von Fahrverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotoren.
Die zuständige 4. Kammer des Gerichts hat der Stadt zunächst eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um zur Klage schriftlich Stellung zu nehmen. Wann ein Verhandlungstermin angesetzt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
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erstellt am:
01.12.2017
Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
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