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Keine Entscheidung im Streit um Denkmaleigenschaft eines Gebäudes in Steinhude

Gutachten soll zunächst Frage des baulichen Zustands klären


Im Streit um die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes in Steinhude ist in der heute vor Ort durchgeführten mündlichen Verhandlung der 4. Kammer noch keine Entscheidung gefallen. Die Kammer hat der beklagten Stadt Wunstorf aufgegeben, zunächst gutachterlich klären zu lassen, ob das Gebäude mit seiner besonderen Dachkonstruktion (Lamellendach des Architekten Friedrich Zollinger) überhaupt noch erhalten werden kann. Hintergrund dafür ist eine Aussage des Vertreters des am Verfahren beteiligten Landesamtes für Denkmalpflege im Termin, dass die Denkmaleigenschaft des Gebäudes jedenfalls erloschen sei, wenn es nicht mehr erhalten werden könne.

Die mündliche Verhandlung ist zunächst vertagt worden. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest.

Az. 4 A 9953/14

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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