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Gefährdet angeblicher Salafist die Flugsicherheit?

Ehemaliger Mitarbeiter eines Luftfrachtunternehmens wendet sich gegen Widerruf seiner Zuverlässigkeitsbescheinigung.


Der Kläger arbeitete seit 2014 bei einer Firma, die im Bereich Luftfracht am Flughafen Frankfurt/Main tätig ist. Mitarbeiter an Flughäfen bedürfen einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach dem Luftsicherheitsgesetz, um dort in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sein zu können. Diese Zuverlässigkeitsbescheinigung wurde dem Kläger von der beklagten Luftsicherheitsbehörde (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) im Dezember 2012 erteilt. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat in einem sog. Behördenzeugnis der beklagten Behörde im Juni 2016 mitgeteilt, er sei im Hinblick auf den Kläger beunruhigt. Nach seinen Erkenntnissen äußere sich der Kläger immer radikaler in Bezug auf religiöse Fragen. Es lägen Anhaltspunkte für eine salafistische Orientierung des Klägers vor und dafür, dass er die Begehung von Anschlägen befürworte.

Die beklagte Behörde hat daraufhin mit Verfügung vom 30.06.2016 die Zuverlässigkeitsbescheinigung des Klägers widerrufen und die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Das dagegen gerichtete Eilverfahren ist ohne Erfolg geblieben.

Das Arbeitsverhältnis des Klägers ist von seiner Firma wegen des Widerrufs der erforderlichen Zuverlässigkeitsbescheinigung gekündigt worden, wogegen er gerichtlich vorgeht.

Der Kläger begehrt im Klageverfahren die Aufhebung der Widerrufsverfügung. Er trägt vor, die Vorwürfe seien unbegründet. Er sei gläubiger Muslim, aber keinesfalls salafistisch orientiert und befürworte keine Anschläge. Er hat dazu zwei eidesstattliche Versicherungen eines Kollegen und eines Freundes vorgelegt, die derartige Veränderungen bei dem Kläger nicht festgestellt haben wollen.

Az. 5 A 3866/16

Termin zur mündlichen Verhandlung: 24.11.2016, 12.00 Uhr, Sitzungssaal 01

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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