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Eilantrag gegen versammlungsbeschränkende Auflagen für die für heute angesetzte Gegendemo gegen einen für morgen geplanten rechten Aufmarsch in Hildesheim bleibt weitestgehend erfolglos

Insbesondere die Beschränkung der Demo-Route für heute Abend wird von 10. Kammer bestätigt.


Per Eilbeschluss hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts heute Mittag die von der Stadt Hildesheim als Versammlungsbehörde verfügten versammlungsrechtlichen Auflagen für eine für heute Abend im Stadtgebiet Hildesheims angezeigte Demonstrationsveranstaltung, die sich gegen einen für morgen geplanten Demonstrationszug der Partei "Die Rechte" richtet, weitestgehend bestätigt. Namentlich die Beschränkung der Route der für heute Abend angezeigten Gegenveranstaltung auf nur eine Teilstrecke des für den morgigen Demonstrationszug bestätigten Streckenverlaufs sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die insoweit von der Polizei angestellte Gefahrenprognose, wonach angesichts der personellen Schnittmenge zwischen den heutigen Veranstaltern und zu Blockaden und Verhinderungen aufrufenden Gruppen damit gerechnet werden müsse, dass Teilnehmende des heutigen Demonstrationszuges durch verschiedene Aktionen versuchen könnten, den streitigen Streckenabschnitt für den morgigen Demonstrationszug unbenutzbar zu machen, erweise sich nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnissen als hinreichend tragfähig. Die Beschränkung der Streckenführung sei auch im Lichte des verfassungsrechtlich verbürgten Demonstrationsrechts verhältnismäßig, da das Anliegen der heutigen Veranstaltung davon nicht wesentlich tangiert werde. Auch die weiteren angegriffenen Beschränkungen (u.a. Mitführverbot für Hunde, Anordnungen zur Beschaffenheit und Verwendung von Plakaten und Transparenten, Verbot von Glasflaschen) seien gerechtfertigt mit Ausnahme des Verbotes, Getränkedosen und Behältnisse ähnlicher Materialbeschaffenheit mitzuführen. Diese Beschränkung sei unverhältnismäßig. Es fehle insoweit an einer hinreichend konkreten Gefahrenprognose, weil konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Teilnehmenden solche Gegenstände als Wurfgeschosse gegen andere Personen oder begleitende Polizeibeamte einsetzen könnten, von der Versammlungsbehörde nicht mitgeteilt worden seien.

Obwohl sie den Eilantrag damit weitestgehend abgelehnt hat, hat die 10. Kammer der Stadt Hildesheim die Kosten des Verfahrens auferlegt, da diese die erforderliche Gefahrenprognose erst im Verfahren nachgeschoben hat.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Az.: 10 B 2468/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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