Niedersachsen klar Logo

Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds wegen Annäherung an Beamtenanwärterin

Im (öffentlichen) Anhörungstermin am Montag, den 12. November, befasst sich die 17. Kammer mit der Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung


Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hört am 12. November 2018 die Beteiligten in einem personalvertretungsrechtlichen Verfahren an, in welchem die Region Hannover die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Gesamtpersonalrats zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds dieses Gremiums begehrt. Dem Regionsmitarbeiter wird von der Dienststelle vorgeworfen, über mehrere Wochen hinweg versucht zu haben, die Beamtenanwärterin zu veranlassen, eine sexuelle Beziehung zu ihm aufzubauen und sie im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sexuell belästigt zu haben. Er habe seine Funktion als Ausbilder bewusst dazu ausgenutzt, die Beamtenanwärterin gefügig zu machen und sie zum Stillschweigen zu bewegen. Der Regionsmitarbeiter hat sich dahingehend eingelassen, dass er gegenüber der Beamtenanwärterin zwar nicht die für ein Ausbildungsverhältnis angemessene Distanz gewahrt habe, dass er aber kein sexuell belästigendes Verhalten gezeigt habe. Der Gesamtpersonalrat verweigerte die Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit der Begründung, dass das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden sei. Es gebe andere Möglichkeiten (z.B. Umsetzung, Abmahnung), um eine Wiederholung des gezeigten Verhaltens auszuschließen.

Beginn der Sitzung um 10:30 in Saal 3

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln