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Präsidentin des Gerichts äußert sich zu Kritik an Entscheidungen der 10. Kammer zu den Demonstrationen in Bad Nenndorf

Offener Brief an Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse


Die Entscheidungen der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 12. August 2010 zu den Demonstrationen in Bad Nenndorf haben harsche Kritik hervorgerufen. Unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse wird in einem Bericht von Spiegel-Online mit einer Bemerkung zitiert, die die Präsidentin des Verwaltungsgerichts dazu bewogen hat, Herrn Thierse zu schreiben. Wir veröffentlichen den Brief an dieser Stelle, weil die von anderer Seite geäußerte Kritik vielfach den gleichen Tenor hatte.

Verwaltungsgericht Hannover

Herrn

Wolfgang Thierse, MdB

Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Die Präsidentin

Ihr Zeichen:

Geschäfts-Nr.:

( Durchwahl (Vorzimmer):

Datum:

122

(0511) 8111 - 203

17.08.2010


Sehr geehrter Herr Thierse,

in einem Spiegel-Online-Bericht vom 13. August 2010 werden Sie zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zu dem Verbot einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf mit folgenden Worten zitiert:

"Eine solche juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung ist angesichts der deutschen Geschichte erschütternd."

Diese Aussage kann ich nicht unkommentiert lassen. Sie offenbart ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, das irritiert und aus meiner Sicht nach einer Antwort verlangt.

Dabei geht es mir nicht um das Recht der Öffentlichkeit, Gerichtsentscheidungen zu kritisieren. Gerichte und Richter müssen sich öffentlicher Kritik stellen. Justizkritik gehört zu unserer Rechtskultur. Es geht mir auch nicht darum, die Entscheidungen der 10. Kammer zu verteidigen. Die Entscheidung ist in richterlicher Unabhängigkeit getroffen worden und von der dafür zuständigen Rechtsmittelinstanz mit dem inzwischen bekannten Ergebnis überprüft worden. Zu der Entscheidung nur so viel: Das Gericht hatte die Rechtmäßigkeit der vom Landkreis Schaumburg ausgesprochenen Verbotsverfügungen zu überprüfen. Es ist nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen zu der Einschätzung gelangt, dass die Voraussetzungen des von der Versammlungsbehörde für beide Veranstaltungen geltend gemachten sogen. polizeilichen Notstandes dann nicht vorliegen, wenn nur eine der beiden Kundgebungen stattfindet; folgerichtig hat die Kammer das Verbot beider Veranstaltungen unter Beachtung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit für nicht gerechtfertigt erklärt. Bei der Auswahl ist das Gericht unter Zugrundelegung der ihm vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose zu dem Ergebnis gekommen, das Verbot der DGB-Versammlung sei rechtmäßig.

Sie haben diese Entscheidung als "juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung" gewertet. Darin liegt ein ungeheuerlicher Vorwurf, den ich zurückweisen muss.

Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Einschätzung gelangt sind, kann Ihnen jedoch versichern, dass das Gericht in keiner Weise Partei ergriffen hat. Viele empfinden das gefundene Ergebnis als unbefriedigend. Die Justiz darf aber nicht danach entscheiden, was allgemein als politisch genehm erscheint. Das wäre "angesichts der deutschen Geschichte erschütternd" und mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates nicht vereinbar. Die Verwaltungsjustiz muss effektiven Rechtsschutz gewähren und dabei den Grundrechten - hier dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit - Geltung verschaffen. Der gewaltenteilende Rechtsstaat weist der Justiz als der dritten Staatsgewalt keine politischen Entscheidungen zu. Deshalb darf sie gerade nicht danach urteilen, ob ihr eine Demonstration politisch passt oder nicht. Die Grundrechte sind bekanntlich unteilbar.

Eine unabhängige Justiz ist eine wichtige rechtsstaatliche Errungenschaft. Es schadet ihrem Ansehen, wenn sie, wie wir es in diesen Tagen erleben, von vielen Seiten mit zum Teil maßloser Kritik und üblen Beschimpfungen überzogen wird. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, in Zukunft dazu beizutragen, dass die Justiz auch in Zukunft ihre Aufgabe erfüllen kann und in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Zu Ihrer Information füge ich für Sie Ablichtungen der entsprechenden Entscheidungen bei.

Ich formuliere diesen Brief als offenen Brief. Er wird auf der homepage des Verwaltungsgerichts Hannover erscheinen.

In Vertretung

Merz-Bender

(Vizepräsidentin)

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

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