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6. Kammer verhandelt am 25.08.2016 über Klage auf Mietwagenbeförderung eines behinderten Schülers von Pattensen zum Otto - Hahn - Gymnasium in Springe

Region will nur Transportkosten für Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums übernehmen


Die Kläger sind die Eltern eines von Trisomie 21 betroffenen Schülers, der mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine 5. Klasse des Otto - Hahn - Gymnasiums in Springe besuchen soll. Den Antrag auf Beförderung mit einem Mietwagen lehnte die Region Hannover mit der Begründung ab, das Otto - Hahn - Gymnasium sei nicht die nächstgelegene Schule der Schulform Gymnasium. Es sei 15,1 km von der Wohnung der Kläger entfernt, während die Entfernung zum Erich - Kästner - Gymnasium in Laatzen nur 11,5 km betrage. Zum Erich - Kästner - Gymnasium komme die Beförderung des Sohnes der Kläger mit einem Mietwagen in Betracht.

Die Kläger machen mit ihrer Klage u.a. geltend, dass das Otto - Hahn - Gymnasium für ihren Sohn ein sicheres und vertrautes soziales Umfeld biete, weil sein Bruder und viele Klassenkameraden diese Schule schon besuchten. Außerdem würde ihn die Region Hannover mit einem Mietwagen nach Springe befördern, wenn er die dort gelegene Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung besuchen würde.

Die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr im Saal 4

Aktenzeichen: 6 A 2910/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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