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6. Kammer des Gerichts verhandelt am 19.12.2018 über eine Klage auf Unterlassung des Unterrichts mit Tablets in der von der Klägerin besuchten Klasse

Steht die Anschaffung von Tablets auf Kosten der Eltern und deren Verwendung in der Klasse einer Beschulung der Klägerin entgegen?


Die Klägerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 eine Klasse des 9. Jahrganges der Käthe-Kollwitz-Schule, einem in Hannover gelegenen Gymnasium. Schulvorstand und Gesamtkonferenz dieser Schule hatten bereits Ende 2015 und im Jahr 2016 beschlossen, mit mehreren Tablet – Klassen, u.a. den Klassen des 9. Jahrganges, an einem Modellversuch im Rahmen eines von der Landeshauptstadt Hannover aufgestellten Medienentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen teilzunehmen. Dieser Medienentwicklungsplan sieht vor, mehrere Schulen, u.a. die Käthe-Kollwitz-Schule, mit Tablets für die Lehrkräfte und einer entsprechenden elektronischen Infrastruktur für den Unterricht auszustatten. Die Tablets für die Schüler sollten von den Eltern nach Vorgabe der Schule angeschafft und finanziert werden. Die Kosten beliefen sich bei einem Sofortkauf auf 404,79 € (Speicherkapazität 32 GB) bzw. 491,79 € (Speicherkapazität 128 GB). Bei einem ebenfalls möglichen Mietkauf beliefen sich die Kosten auf maximal etwa 16 € im Monat.

Die Eltern der Klägerin machten im August 2017 gegenüber der Schule geltend, sie seien nicht bereit, für den Schulbesuch ihrer Tochter ein Tablet anzuschaffen. Sie bäten um Mitteilung, ob weiterhin eine konventionelle Beschulung ihrer Tochter möglich sei. Die Schule teilte ihnen noch im August 2017 mit, dass ihre Tochter auch ohne eigenes Tablet angemessen beschult werden könne.

Die Klägerin hat Ende August 2017 Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover und die Käthe-Kollwitz-Schule mit dem Begehren erhoben, die Umsetzung des Modellversuchs in der von ihr besuchten Klasse zu unterlassen. Eine Klasse mit konventioneller, d.h. analoger Beschulung stehe ihr andernfalls an dieser Schule nicht zur Verfügung. Außerdem habe sich die Schule auf ein bestimmtes Produkt festgelegt und dadurch die Wahlfreiheit ihrer Eltern bei der Beschaffung eines Tablets unzulässig eingeschränkt. Die Landeshauptstadt Hannover sei als Schulträger verpflichtet, die Schüler und damit auch sie kostenfrei mit den für den Unterricht notwendigen Tablets auszustatten.

Die Sitzung beginnt um 12.00 Uhr im Sitzungssaal 3.

Aktenzeichen: 6 A 8051/17

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2018

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