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4. Kammer verhandelt Streit über die Reichweite des Anspruchs auf Umweltinformationen

Kläger will weitere Informationen zur geplanten Verlängerung einer Ortsumgehung im Zuge der B 403 erhalten


Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes Einsicht in Unterlagen der Beklagten über die Aufnahme der Straßenbaumaßnahme „Verlängerung der Entlastungsstraße Obenholt von der L 44 bis zur B 403“ der Gemeinde Emlichheim in das Mehrjahresprogramm und die Anerkennung deren Förderfähigkeit nach dem NGVFG (Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Die beklagte Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat dem Kläger die Verkehrsuntersuchung zur Entlastungsstraße zur Einsichtnahme übersandt und ist der Auffassung, dass die weiteren in ihrer Förderakte enthaltenen Unterlagen keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes darstellten.

Az. 4 A 3159/15

Beginn: 21.02.2017, 11.00 Uhr, Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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