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4. Kammer verhandelt am 28. März 2019 um 10 Uhr über die Erteilung Genehmigung einer Hähnchenmastanlage in Asendorf

Dringt der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen mit seinen Einwänden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und u.a. zur Geruchsbelästigung durch?


In dem Verfahren Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen gegen den Landkreis Diepholz ist Gegenstand des Verfahrens die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 39.900 Tierplätzen in der Gemarkung Hohenmoor in der Gemeinde Asendorf.

Die Beigeladene bewirtschaftet einen von ihren Urgroßeltern 1912 gegründeten landwirtschaftlichen Betrieb. Der heutige Betriebsinhaber will den Betrieb von Schweinemast auf Hähnchenmast umstellen.

Der Umweltverband hält das Vorhaben der Beigeladenen für bauplanungsrechtlich unzulässig und hat Zweifel an der Sicherstellung der immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten. Ihn besorgen Geruchsbelästigungen, Bioaerosole und eine umweltgerechte Abfallverwertung. Außerdem würden Tierschutz- und brandschutzrechtliche Vorschriften verletzt.

Die öffentliche Sitzung am 28. März 2019 beginnt um 10.00 Uhr in Saal 19 des Fachgerichtszentrums.

Az.: 4 B 5526/18


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
28.03.2019

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