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13. Kammer verhandelt am kommenden Mittwoch Klage einer Libanesin gegen ein befristetes Ausreiseverbot

Klägerin gehörte zu den Besuchern der Moschee des DIK Hildesheim


Die 1986 geborene Klägerin lebt in Hildesheim und ist Mutter dreier in den Jahren 2011, 2012 und 2015 geborener Kinder.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen regte gegenüber der beklagten Stadt Hildesheim an, gegen die Klägerin eine Ausreiseuntersagung zu erlassen. Es lägen polizeiliche Erkenntnisse zur Klägerin vor, nach denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass sie beabsichtige, nach Syrien oder in den Irak auszureisen, um sich dort dem bewaffneten Dschihad auf Seiten einer terroristischen Vereinigung anzuschließen oder diese zu unterstützen. Die Klägerin sei - wie ihr Lebensgefährte - einschlägig als Besucherin der Moschee des Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V.“ (DIK) bekannt, der als salafistisches Zentrum und Radikalisierungsstätte im Fokus der Ermittlungsbehörden stehe. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin das radikale Gedankengut ihres Lebensgefährten teile und gemeinsam mit ihm ausreisen werde.

Mit Bescheid vom 7. März 2016 untersagte die Stadt Hildesheim der Klägerin auf der Grundlage des § 46 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und § 10 Abs. 1 und 2 Passgesetz die Ausreise aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer eines Jahres. Zur Begründung führte sie aus, die Gesamtwürdigung der von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse begründe den konkreten Verdacht einer bestehenden Gefährdungslage. Die Verbindung der Klägerin zur islamistisch-dschihadistischen Szene und die beabsichtigte Ausreise nach Syrien ließen eine Bedrohung von Menschenleben durch terroristische Handlungen konkret befürchten.

Zur Begründung ihrer dagegen erhobenen Klage führt die Klägerin an, es seien nicht gegen alle Besucher der Moschee des DIK Hildesheim Maßnahmen ergriffen worden. Konkrete Erkenntnisse zu ihrer Person gebe es nicht.

Az.: 13 A 2092/16

Beginn: 15.02.2017, 9.30 Uhr, Saal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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