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12. Kammer verhandelt am Donnerstag Streit um Erweiterung des Kiesabbaus bei Barnten

Benachbarte Kläger befürchten Beeinträchtigungen durch Lärm und steigendes Grundwasser


Die Kläger wenden sich gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Beklagte der Beigeladenen das Recht eingeräumt hat, seinen in Barnten im Landkreis Hildesheim betriebenen Kiessandabbau um weitere Flächen zu erweitern.

Die Kläger wohnen am nördlichen Ortsrand von Barnten. Die Erweiterungsflächen werden bis auf 105 m an ihr Grundstück heranreichen; nach dem Abbau wird ein weiterer Kiesteich entstehen. Die Kläger befürchten, dass es auf ihrem Grundstück während des Abbaus durch Lärm sowie während und nach Ende des Abbaus durch ansteigendes Grundwasser zu Beeinträchtigungen kommt. Im Planfeststellungsbeschluss hat der Beklagte derartige Beeinträchtigungen als nicht gegeben erachtet. Im Verwaltungs- und im gerichtlichen Verfahren haben die Kläger und die Beigeladene jeweils Gutachten vorgelegt, auf die sie sich für die von ihnen eigenommene Rechtsposition stützen.

Beginn: 14.00 Uhr in Saal 4

Az: 12 A 4101/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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