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Erneut Streit über Bodenbewegungen auf der Bergehalde Georgschacht in Stadthagen (Landkreis Schaumburg)

12. Kammer lehnt mit Beschluss vom 28.09.2016 einen Eilantrag gegen eine Verfügung ab, wonach der Abbau und der Abtransport von Halden- und Abdeckmaterial sofort einzustellen sind.


Die Preussag betrieb dort bis ins Jahr 1960 den sog. Georgschacht, die größte übertägige Anlage des Bergbaus im niedersächsischen Wealdenkohlen-Revier. Auf dem Grundstück neben dem Schacht befindet sich die streitbefangene Halde, die seit dem Jahr 2012 von der Antragstellerin, einem Recyclingunternehmen, betrieben wird.

Nachdem die Stadt Stadthagen bei einer Ortsbesichtigung festgestellt hatte, dass die Antragstellerin bereits eingebautes Halden- und Abdeckmaterial wieder abbaut und abtransportiert, um es für den Neubau einer Raststätte an der A 2 zu verwenden, untersagte sie unter Anordnung der sofortigen Vollziehung den weiteren Abbau und Abtransport, weil dieser in formeller und materieller Hinsicht gegen Baurecht verstoße.

Das Gericht ist dieser Einschätzung im Ergebnis gefolgt: Der Abbau sei formell baurechtswidrig, weil die Abgrabung auch einer zuvor künstlich veränderten Erdoberfläche baugenehmigungspflichtig sei. In materieller Hinsicht sei er wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes baurechtswidrig, weil er eine schädliche Bodenveränderung bewirke. Ohne Abdeckung der Halde würden hohe Konzentrationen an Schwermetallen aus dem Bergematerial herausgelöst und mit dem Haldensickerwasser in den Haldengraben und das Grundwasser transportiert.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 12 B 4061/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2016

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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