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10. Kammer überprüft polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Parteitag der AfD 2017 in Hannover

Gegendemonstranten machen rechtswidrige „Umzingelung“ und körperlichen Übergriff geltend


Am 2. und 3. Dezember 2017 hielt die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im „Hannover Congress Centrum“ (HCC) am Theodor-Heuss-Platz in Hannover ihren Bundesparteitag ab. Parallel zu dem Parteitag fanden im gesamten Stadtgebiet Gegendemonstrationen statt. Unter anderem wurde für den 2. Dezember 2017 eine Versammlung unter dem Titel „Verteilen gegen Rassismus“ angezeigt, die im Bereich der Hans-Böckler-Allee / Ecke Clausewitzstraße und mithin an der unmittelbaren Zuwegung zum Theodor-Heuss-Platz stattfand. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite Hans-Böckler-Allee / Ecke Seligmannallee bildete sich am 2. Dezember 2017 im Laufe des frühen Morgens eine Eilversammlung.

Die Kläger reisten am Morgen des 2. Dezember 2017 mit dem Zug aus Göttingen kommend mit ca. fünfzig bis achtzig weiteren, der „linken Szene“ zuzurechnenden Personen nach Hannover, um an der Versammlung „Verteilen gegen Rassismus“ teilzunehmen. Der Zug kam um 6:22 Uhr in Hannover an. Nachdem im Hauptbahnhof durch Polizeikräfte identitätsfeststellende Maßnahmen durchgeführt und Durchsuchungen vorgenommen worden waren, fuhr die aus Göttingen kommende Personengruppe mit der Straßenbahn gegen 8:30 Uhr aus der Stadtmitte zur Haltestelle Clausewitzstraße. Nach dem Vorbringen der Kläger hätten sie dort zunächst nicht an der angezeigten Versammlung „Verteilen gegen Rassismus“ teilnehmen dürfen. Sie seien mit weiteren Personen von einer Reiterstaffel der Beklagten von der Versammlung getrennt worden und hätten sich in der Straßenmitte der Hans-Böckler-Allee in einer polizeilichen „Umzingelung“ befunden.

Einer der Kläger behauptet zusätzlich, er sei dort ohne Ankündigung und ohne einen für ihn ersichtlichen Grund von hinten durch Polizeikräfte am Hals „gepackt“ und aus der Gruppe gezerrt worden. In der Folge sei die Umklammerung gelöst worden und er sei zusammengesackt, wobei er am rechten Arm weiterhin festgehalten worden sei. Dabei sei seine rechte Hand verdreht worden, so dass er eine Handgelenksdistorsion mit erheblichen Schmerzen erlitten habe. Er sei hiernach von zwei Polizisten zu einem Polizeifahrzeug verbracht worden. Dort seien er sowie sein Rucksack durchsucht und er sodann aus der Maßnahme entlassen worden. Am 7. Dezember 2017 stellte dieser Kläger aufgrund der Vorkommnisse am 2. Dezember 2017 Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Am selben Tag hat er zudem Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben. Er begehrt die Feststellung, dass er auf dem Weg zur Versammlung „Verteilen gegen Rassismus“ durch Einsatzkräfte der Beklagten rechtswidrig durchsucht und in seiner körperlichen Integrität geschädigt worden sei. Im Verfahren ist zwischen dem Kläger und der Beklagten streitig, ob es zu den von dem Kläger vorgetragenen polizeilichen Maßnahmen gekommen ist. Hierzu wird erforderlichenfalls von der Kammer eine Beweisaufnahme durchgeführt werden. Ferner ist streitig, auf welcher rechtlichen Grundlage diese ggf. durchgeführt wurden bzw. hätten durchgeführt werden dürfen.

Der weitere Kläger begehrt die Feststellung, dass die vorgetragene „Umzingelung“ als solche rechtswidrig gewesen sei.

Az.: 10 A 12380/17 und 10 A 2297/18

Termin: 7. März 2018 um 11:30 Uhr in Saal 1 (gemeinsame Verhandlung beider Verfahren)

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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